Ambulante Hilfen zur Erziehung in Eilenburg und Umgebung
Grundlage für die ambulanten Hilfen zur Erziehung ist das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt.
Aufgabenschwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe beim ASB in Eilenburg
- Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
für Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige, für die die ambulante Einzelfallhilfe gemäß §§30 und 41 SGB VIII geeignet und notwendig sind - Sozialpädagogische Familienhilfe
für Familien und Alleinerziehende gemäß
§ 31 SGB VIII
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
(§ 1 SGB VIII)
