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Erklärung zur technischen Barrierefreiheit

gem. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
 

 

Die folgenden Auskünfte gelten ab dem 28.06.2025.

 

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website

WCAG 2.1 Level AA

 

Technologie

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

-          Google Chrome, Microsoft Edge und Safari in aktuellen Versionen

 

Technologieabhängigkeit

Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

-          HTML

-          WAI-ARIA

-          CSS

-          Javascript

 

Bewertungsmethoden

Die Website wurde mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:

-          Selbsteinschätzung / die Website wurde intern bewertet

-          Google Lighthouse

 

Die Geschäftsführung ist besonderer Vertreter nach § 30 BGB und vertritt den Verein einzeln für folgende Rechtsgeschäfte:

  • Abschluss der zur Leitung des Regionalverbandes notwendigen Verträge
  • die Durchführung des vom Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplans
  • der Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • die Übernahme von Aufgaben im öffentlichen Hilfeleistungssystem bei Unglücken und Notfällen
  • die Planung, Durchführung und der Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären sozialen Diensten und Einrichtungen
  • die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
  • die Übernahme von Aufgaben im Gesundheitswesen
  • die Entwicklung, Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems
  • die Öffentlichkeitsarbeit
  • die Unterstützung des Vorstandes bei der Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Entwicklung der strategischen Vorgaben
  • die Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes
  • Personalwesen, insbesondere die Personalentwicklung

Die nachfolgend aufgeführten Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Vorstandes:

  • die Verlegung der Dienstleistungsbereiche des Regionalverbandes
  • die Gründung von Gesellschaften und Vereinigungen oder die Beteiligung an solchen sowie deren Veräußerung
  • die Aufnahme neuer oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete
  • der Abschluss von Tarifverträgen
  • die Geschäfte, die der Vorstand in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung von seiner Zustimmung abhängig gemacht hat und die Geschäfte, die er in dem Dienstvertrag mit dem Geschäftsführer als zustimmungsbedürftig vereinbart hat.