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Gut vorsorgen für die letzte Lebensphase

Gesundheitliche Versorgungsplanung

Mit dem Hospiz-und Palliativgesetz wurde in § 132g SGBV die gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) für die letzte Lebensphase als neues Leistungsangebot in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe eingeführt. Die Pflegeeinrichtungen haben nun die Möglichkeit die Wünsche und Vorstellungen der Bewohnerinnen und Bewohner in einem strukturierten Beratungsprozess zu erfassen und somit den individuellen Bedürfnissen besser gerecht zu werden.

Wir klären Fragen wie: Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind? Wie möchten Sie medizinisch behandelt werden? Was ist Ihnen in der letzten Lebensphase oder beim Sterben besonders wichtig?

Dieses Gesprächsangebot eignet sich insbesondere dazu, ungewollten Krankenhauseinweisungen entgegenzuwirken und dem Willen Menschen, in ihrem vertrauten Umfeld zu versterben, nachzukommen.

Unsere Versorgungsplanerinnen unterstützen und beraten Sie bei:

  • Überprüfung von bereits vorliegenden Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auf Aktualität
  • Ausstellen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Vertreterverfügungen
  • Erfragen von Ihren Wünschen und Bedürfnissen zur Versorgung und Betreuung in unserer Pflegeeinrichtung
  • Erfassen von Wünschen für die palliative Phase
  • Erarbeitung von individuell zugeschnittenen Notfalldokumenten

Fragen Sie gern jeweils in den Senioreneinrichtungen nach Ihrer Ansprechperson.

 

Download ASB-Vorsorgebroschüre

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Ramona Krehl ist eine unserer ASB-Expertinnen für die persönliche Beratung zur "Gesundheitlichen Versorgungsplanung"

Foto: ASB Leipzig

„Mein Rat: Regeln Sie rechtzeitig Ihre Vorsorge und formulieren Sie konkret Ihre Wünsche. Sprechen Sie offen in der Familie über das Thema Sterben."