Hochwasser, Sturmschäden, Massenunfälle: Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sorgen im Falle einer größeren Schadenslage für den Schutz und die Rettung der Bevölkerung. Sei es im Rahmen der medizinischen Erstversorgung, durch Evakuierungsmaßnahmen oder bei der Betreuung und Versorgung von vielen Menschen, zu Land oder zu Wasser: Der ASB-Katastrophenschutz ist jederzeit einsatzbereit.
Beispiele für Einsätze im Sanitätsdienst und Katastrophenschutz:
- regelmäßige Übungen in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen und Feuerwehren
- Mithilfe bei Massenunfällen, Verkehrsunfällen oder Naturkatastrophen
- Evakuierungen und Verlegungen, Suche nach Vermissten
- Absicherungen bei Großveranstaltungen wie Stadtfeste oder Stadtläufe
- Durchführung bzw. Mitwirkung bei Hilfsaktionen und Hilfstransporten
- Sanitätsdienst bei Messen, Konzerten und Festivals, Sportveranstaltungen
Sind Sie am Ehrenamt im Katastrophenschutz oder Sanitätsdienst interessiert?
Für den Fall einer Großschadenslage oder Katastrophe betreibt der ASB in Leipzig eine Schnelleinsatzgruppe (SEG) und kann in Einzelfällen mit ehrenamtlichen Helfer:inne schnell Hilfe leisten. Ähnlich wie eine Freiwillige Feuerwehr rücken unsere Helfer:innen im Alarmfall mit zusätzlichen Krankentransportwagen und Gerätewagen aus, versorgen Verletzte, transportieren sie in Kliniken oder bauen Notunterkünfte auf und betreiben diese. Alarmiert werden unsere Helfer:innen über Funkmeldeempfänger bzw. einem internen Telefonalarmsystem. In unserem Objekt in der Rackwitzer Straße finden regelmäßig Ausbildungsabende statt, bei denen Wissen und Know-how vermittelt wird.
Interessierte sind dazu herzlich eingeladen, unser ehrenamtliches Team und unsere Technik im Katastrophenschutz näher kennenzulernen. Eine sanitätsdienstliche Grundausbildung ist für alle Helfer:innen und Helfer im Rahmen der Grundausbildung vorgesehen. Nach Abschluss der Ausbildung kann man auch für Sanitätsdienste eingesetzt werden.
Hinweis: Bei Einsätzen im Rahmen des Katastrophenschutzes oder unserer SEG kann Ihr Arbeitgeber Sie ggf. von Ihrer Tätigkeit freistellen. Gern beraten wir Sie hierzu.